Alle Produkte werden von dem Unternehmen individuell pro Auftrag gefertigt und kommen nicht aus einem Lager. 

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Das Landgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: 23 S 111/13 U) hat am 12.2.2014 entschieden, dass der Verbraucher bei Sonderanfertigungen kein Widerrufsrecht beim Onlinekauf habe, also wenn er ein individuell angepasstes Produkt bestelle. Es sei dem Händler nicht zuzumuten, dass er die Sonderanfertigung nur zu einem stark reduzierten Preis oder gar nicht wiederverkaufen könne.
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